Die Familie ist die Grundlage der menschlichen gesellschaft. Nach allgemeinem Verständnis umfasst eine Familie verheiratete Eltern und ein oder mehrere Kinder. Zur Familie im weiteren Sinne gehören auch die Verwandten. Die Vorstellung, was unter einer Familie zu verstehen ist, hat sich in den letzten Jahren mehr und meh gewandelt. Seit der Industrialisierung hat sich auch die Familie verändert. Früher gab es vor allem Großfamilien: Eltern, zahlreiche Kinder, Großeltern und unverheiratete Verwandte lebten und arbeiteten gemeinsam in einem Haushalt. Heute gibt es vor allem die Kleinfamilie (Kernfamilie). sie besteht aus zwei Generationen: Eltern und Kinder. Manche Aufgaben der früheren Großfamilien hat heute der Staat übernommen, zum beispiel Fürsorge im Alter, bei Krankheiten und bei Arbeitslosigkeit. In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der scheidungen zugenommen; es gibt mehr allein Erziehende. Immer häufiger ziehen Junge Leute zusammen, ohne zu heiraten. Immer mehr Menschen leben allein. als nichteheliches Kind auf die Welt zu kommen, ist heut zu Tage eine Normalität. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Famili unter dem besonderen Schutz des Staats steht. Dieser Schutz zeigt sich auch darin, dass der Staat Familien mit Kinder finaziell unterstüzt. So sollen die Kosten, der Kinder verursachen, zu einem Teil wieder ausgeglichen werden. Solche finaziellen Hilfen sindz.B das Kindergeld, das Erziehungsgeld, die Ausbildungsförderung und Steuererleichterung für Familien. weitere Bestimmungen sind z.B der Mutterschutz oder der Erziehungsurlaub.